VOLKSBEGEHREN ZUM DAUERHAFTEN ERHALT DES GROSSEN TIERGARTENS
Berlins Stadtgrün in Gefahr, z.B. der Große Tiergarten
Der Große Tiergarten – 200 Hektar historische Parklandschaft mitten in Berlin – ist ein einzigartiger Ort der Erholung, Erinnerung und Artenvielfalt. Als Gartendenkmal geschützt, spielt er eine wichtige Rolle für das Stadtklima, bietet Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Raum für friedliches Miteinander.
Doch sein Schutz ist nicht garantiert. Auch Gartendenkmale können entwidmet werden – z. B. bei politischem Interesse an Bebauung. Die Geschichte zeigt: Berliner Regierungen (SPD/CDU) haben wiederholt öffentlichen Besitz veräußert, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der Verkauf von 220.000 Wohnungen und 21 km² öffentlichem Boden ab 1989 wirkt bis heute nach.
Angesichts wachsender Haushaltsdefizite könnte auch der Große Tiergarten zur „fiskalischen Lösung“ werden – etwa durch sogenannte „behutsame Bebauung“. Seine zentrale Lage macht ihn besonders lukrativ: Grundstückspreise am Brandenburger Tor liegen bei 70.000 €/m².
Deshalb: Jetzt handeln!
Ein dauerhaft gesetzlich verankerter Schutz des Großen Tiergartens ist nötig – bevor politische Mehrheiten Fakten schaffen.
Ein Volksbegehren zur Stärkung des Grünanlagengesetzes kann diesen Irrweg verhindern.
Großer Tiergarten erhalten und alle Grünanlagen! Für Berlin. Für alle. Für immer.
WAS WOLLEN WIR MIT DEM VOLKSBEGEHREN ERREICHEN?
Eine kleine Ergänzung im Grünanlagengesetz verhindert den Zugriff auf wertvolle Baugrundstücke und sichert den Großen Tiergarten dauerhaft:
Jetziger Gesetzestext des Grünanlagengesetzes 1.§2 Absatz (4):
(4) Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage kann vollständig oder teilweise eingezogen und in der Nutzungsart verändert werden, wenn sie für ihren Widmungszweck nicht mehr benötigt wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.
Neuer Gesetzestext des Grünanlagengesetzes 1.§2 Absatz (4):
(4) Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage kann vollständig oder teilweise eingezogen und in der Nutzungsart verändert werden, wenn sie für ihren Widmungszweck nicht mehr benötigt wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern. Ausgenommen von dieser Vorschrift ist die zentral im Ortsteil Tiergarten des Bezirks Mitte gelegene Parkanlage Großer Tiergarten. Der Große Tiergarten verbleibt als öffentliche Grün- und Erholungsanlage vollständig und dauerhaft im Eigentum des Landes Berlin.
UNSERE BEGRÜNDUNG
Wird das Bau-Turbo-Gesetz Berlins Grünflächen fressen?
Berlin, 7. November 2025 „Bauen, bauen, bauen“ – das ist seit Jahren nicht das Mantra der Bauwirtschaft, sondern der Berliner Wohnungspolitik. Doch gebaut wird am Bedarf vorbei: Mikroapartments statt Familienwohnungen, Luxusprojekte statt Sozialbau. Die Kaltmiete im Neubau liegt inzwischen ….
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… bei über 20 Euro pro Quadratmeter – unerschwinglich für die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner.
Gleichzeitig wächst der Druck auf das Stadtgrün. Parks, Kleingärten und selbst traditionsreiche Grünanlagen geraten in den Fokus der Immobilienwirtschaft. Dabei sind sie weit mehr als Zierde – sie sind Klimaanlagen der Stadt, senken Temperaturen, speichern Wasser und filtern Feinstaub und dienen der Erholung, dem Sport und der Naturerfahrung. Ohne sie droht Berlin in den heißen Sommermonaten buchstäblich zu überhitzen.
Das am 30. Oktober in Kraft getretene „Bau-Turbo-Gesetz“ (§ 246e BauGB) zielt auf eben diese urbanen Grünflächen der Stadt.
Bau-Turbo-Gesetz: Rückfall in alte Muster?
Das Bau-Turbo-Gesetz erlaubt bis Ende 2030 in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten Abweichun-gen vom sonst bindenden Bauplanungsrecht – ohne reguläres, demokratisches Planungsverfahren. Stattdessen entscheidet intern die Verwaltung über die Genehmigung von Wohnungsprojekten unabhängig von der Anzahl und der Art der zu bauenden Wohnungseinheiten. Das Gesetz macht nämlich keine Vorgaben zu bestimmten Wohnformen, wie Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäusern. Allerdings haben die Gemeinden die Möglichkeit, soziale Vorgaben zu machen. Die Baugenehmigung gilt als erteilt, wenn die Verwaltung nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Bauantrags die Zustimmung verweigert.
Diese Regelungen bergen exakt die Risiken, die Berlin in der Vergangenheit teuer zu stehen kamen:
⁃ Intransparenz: Keine Öffentlichkeit, keine Bürgerbeteiligung, wie beim Steglitzer Kreisel Skandal oder dem Skandal um die Berliner Bankgesellschaft: Deals im Hintergrund
⁃ Vetternwirtschaft: Die Entscheidungsmacht liegt bei wenigen Personen in der Verwaltung: „Man kennt sich, man hilft sich“. Politische und persönliche Netzwerke können entscheidend sein.
⁃ Machtkonzentration: Investoren können durch gezielte Kontakte Einfluss gewinnen, analog zum Garski-, Antes- oder Berliner Bankenskandal: Ein direkter Draht zur Verwaltung zahlt sich aus.
⁃ Fehlende fachliche Kontrolle: Umwelt und Fachprüfungen werden nur am Rand berücksichtigt, wie bei früheren Großprojekten – Nebenwirkungen werden ignoriert oder verharmlost.
Das Volksbegehren „100 % Großer Tiergarten“ hat deshalb zum Ziel, die Verwaltung zu zwingen, ihre Bau-Turbo-Planungen für Grünanlagen dem Abgeordnetenhaus vorzustellen und damit öffentlich zu machen.
Um diese Transparenz herzustellen, muss das Grünanlagengesetz ergänzt werden. Am Beispiel des Großen Tiergartens demonstriert die Initiative, wie so eine Grünfläche vor dem Bau-Turbo geschützt werden kann.
Aktuell sieht die Situation so aus:
Das Grünanlagengesetz bestimmt in § 2 Absatz (4). „Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage kann vollständig oder teilweise eingezogen und in der Nutzungsart verändert werden, wenn sie für ihren Widmungszweck nicht mehr benötigt wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.“
Eine Entwidmung von Teilflächen des Großen Tiergartens würde grundsätzlich allein die Verwaltung vornehmen. Die Verwaltung könnte dann ebenso ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 246e BauGB Wohngebäude auf den entwidmeten Flächen genehmigen, wenn sie „städtebaulich“ vertretbar wären. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit könnte entfallen und ebenso die Aufstellung eines Bebauungsplans und damit auch die umfassende Beteiligung der Fachverbände.
Nach einem erfolgreichen Volksentscheid sieht die Situation besser aus:
Mit einer Ergänzung des Grünflächengesetzes kann das Verfahren jedoch wieder an die Öffentlichkeit gebracht werden:
Das Initiative will das Grünanlagengesetz in § 2 Absatz (4) wie folgt ergänzen: „Ausgenommen von diesen Vorschriften ist die zentral im Ortsteil Tiergarten des Bezirks Mitte gelegene Parkanlage Großer Tiergarten. Der Große Tiergarten bleibt als öffentliche Grün- und Erholungsanlage vollständig und dauerhaft im Eigentum des Landes Berlin.“
Wollte die Verwaltung also Teilflächen des Großen Tiergartens für Wohnbebauung freigeben, müsste zuerst im Abgeordnetenhaus das Grünanlagengesetz geändert werden. Damit ist dieses Vorhaben wieder zurück in der Öffentlichkeit.
Nicht nur der Große Tiergarten, alle Grünanlagen Berlins sollten dauerhaft geschützt werden
Natürlich wünschen sich die Initiatoren, dass alle 2.500 Berliner Grünanlagen dauerhaft geschützt werden, was aber angesichts der Vielzahl von Flächen mit einem Volksbegehren nicht sicher umzusetzen wäre. Deshalb wünscht sich die Initiative, dass die Berlinerinnen und Berliner Abgeordnete bitten, weitere Grünanlagen in das Schutzprogramm aufzunehmen. Auch die Bezirksvertreterversammlungen der Bezirke könnten das Abgeordnetenhaus per Beschluss auffordern, weitere Grünanlagen zu benennen. Mit einem umfassenden Schutz der Grünanlagen würden die Abgeordneten und die Bezirksvertreter das Heft des Handelns in der Stadtentwicklungsplanung wieder zurückgewinnen. Und hier kommt die BUND-Petition ins Spiel:
BUND-Petition: Grünanlagen schützen, Stadtklima sichern
Der BUND Berlin fordert in seiner aktuellen Petition, alle Berliner Grünanlagen verbindlich zu schützen, nicht nur als Erholungsraum, sondern als Lebensversicherung gegen die Klimakrise. Diese BUND-Initiative wird mit dazu beitragen, dass das Abgeordnetenhaus als Ergebnis der öffentlichen Diskussion viele, vielleicht alle, Grünanlagen in das vom Volksbegehren geforderte Schutzprogramm aufnimmt.
Die Petition zielt außerdem darauf ab, in der Stadtplanung verbindliche Hitzeschutz-Kriterien zu verankern:
• Begrünte Dächer und Fassaden bei jedem Neubau,
• keine Neubebauung öffentlicher Grünflächen,
• konsequente Entsiegelung überhitzter Flächen,
• klare Vorrangregelungen für Klima- und Artenschutz in der Stadtentwicklung.
Wohnen, Klima und Demokratie – zwei Seiten einer Medaille
Nach einem Erfolg des Volksbegehrens in Verbindung mit der BUND-Petition dürften zunächst viele/alle Grünflächen in Berlin erst nach Freigabe durch das Abgeordnetenhaus für den Wohnungsbau geöffnet werden. Das würde die Umnutzung von Grünflächen erschweren. Die Landespolitik wäre folglich gezwungen, in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik umzusteuern: Weniger Beton, mehr Gemeinschaft. Weniger Bauwut, mehr Baukultur.
Unterstützen Sie die Petition des BUND Berlin und das Volksbegehren „100 % Großer Tiergarten“. Unterschreiben Sie auf der beiliegenden Liste. Sie finden Sie auch auf den jeweiligen Webseiten. Sprechen Sie Freunde, Kollegen und Nachbarn an. Eine sozial und klimagerechte Stadtentwicklungen bekommen wir nur, wenn wir sie aktiv einfordern.
Kontakt: info@tiergarten100.berlin, www.tiergarten100.berlin / www.berlin.bund.net
Wie Berlin bezahlbaren Wohnraum schaffen kann, ohne sein Grün zu verlieren.
Wenn auf den Grünanlagen nicht mehr Wohngebäude errichtet werden dürfen: Wie kann der Wohnungsmarkt trotzdem entspannt werden?
1. Einführung der Grundsteuer C, um Brachflächen für den Wohnungsbau zu aktivieren
Die Grundsteuer C verhindert die Spekulation mit unbebauten aber baureifen Grundstücken. Sie findet in Hamburg längst Anwendung, während hier deren Einführung von SPD und CDU konsequent blockiert wird. Etwa 17.000 Grundstücke in Berlin liegen unbebaut, obwohl sie baureif sind. Eine konsequente Anwendung der Grundsteuer C würde die Bebauung von unbebauten aber baureifen Grundstücken forcieren, was ganz im Sinn einer flächensparenden Stadtentwicklungspolitik wäre. Warum sich aber so viel Arbeit machen, denkt sich die Berliner Politik, wenn es noch genügend Freiflächen gibt.
2. Anlegen eines öffentlich einsehbaren Baulückenkatasters
Im Baulückenatlas sollten kleinteilige oder mindergenutzte Grundstücke verzeichnet sein, für die eine Wohnbebauung in Frage kommt. Eine Übersichtskarte sollte die Verteilung der Baulücken im Stadtgebiet abbilden. Das zugeordnete Datenblatt sollte die derzeitige Nutzung, die Erschließung und eine geschätzte Anzahl an möglichen Wohnungen beschreiben. Der Baulückenatlas sollte einen Karten- und einen Datenteil beinhalten und vollständig und öffentlich sein. Warum gibt es so ein Baulückenkataster nicht für Berlin, aber z.B. für Frankfurt?
3. Statt neu bauen – umbauen und umnutzen.
Bestehende Gebäude erhalten und verändern, anstatt sie abzureißen und neu zu errichten. Diese Methode ist ökologisch vorteilhaft, da sie Ressourcen schont und CO₂-Emissionen senkt, und kann auch wirtschaftlich sinnvoller sein, da sie oft günstigere Kosten pro Quadratmeter verursacht als ein Neubau. Zudem bewahrt ein solches Vorgehen kulturelle Identität und belebt bestehende Infrastrukturen. Aufstockungen und Umnutzungen schaffen tausende Wohnungen, ohne Grünflächen anzutasten. So bleibt das Stadtklima intakt, während neuer Wohnraum entsteht.
4. Wohnungsgemeinnützigkeit wieder einführen.
Landeswohnungsbaugesellschaften müssen zurück in die Gemeinnützigkeit. Sie gehören zurück in das Eigentum der Stadtgesellschaft und dürfen nicht Spielball kurzsichtig handelnder Politiker, die nicht für Generationen planen, sondern nur für Legislaturperioden. Man denke nur an den Verkauf von 220.000 landeseigenen Wohnungen an börsennotierte Wohnungsgesellschaften in den 90er und 00er Jahren.
5. Wohnungsgenossenschaften stärken.
Sie bauen bezahlbar und nachhaltig, sichern langfristige Mietpreise und schaffen soziale Gemeinschaft. In Berlin bieten rund 100 Genossenschaften bereits 200.000 Wohnungen an – ohne Spekulation, ohne Renditedruck. Politisch sollten sie bevorzugt werden: bei Baulandvergabe, Vorkaufsrechten und öffentlicher Förderung.
6. Leerstand im Gewerbe in Wohnungen umwandeln
1,82 Millionen Quadratmeter Büro-Leerstand macht über 30.000 Wohnungen à 50 Quadratmeter. Und dabei würde kein einziger Quadratmeter neu versiegeln werden.
7. Das sich selbstverschlingende Täuschungsmanöver „Sozialwohnungen“ beenden!
Kein sozialer Wohnungsbau, bei dem Wohnungen ein paar Jahre später aus der Bindung fallen können. Seit 1990 hat Berlin über 300.000 Sozialwohnungen verloren – zur Freude der Investoren und zum Schaden der Mieter.
8. Stärkere Regulierung der Mieten:
Stopp der Mieterhöhung, Verbesserung der Mietpreisbremse, eine stärkere Regulierung von Kurzzeitvermietungen und strengere Regelungen für möbliertes Wohnen auf Zeit.
9. Unterstützung des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen enteignen.“
Bald wird die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung bringen. Wir drücken die Daumen.
Kontakt: info@tiergarten100.berlin, www.tiergarten100.berlin / www.berlin.bund.net,
WARUM SEHEN WIR DIE GEFAHR, DASS DAS LAND BERLIN AN DEN GRÜNANLAGEN Z.B.AUCH AM GROSSEN TIERGARTEN KNABBERN KÖNNTE?
Die Historie zeigt, wie planlos, orientierungslos Parteien und einzelne Politiker mit dem Wohl der Berliner Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten umgegangen sind.
Hier erfährst Du einige Hintergründe zur Begründung unseres Vorhabens:
NIEMAND HAT DIE ABSICHT…
DU MÖCHTEST UNS UNTERSTÜTZEN?
HIER KANNST DU MITMACHEN
Die Initiative trifft sich jeden Mittwoch von 18 Uhr bis 20 Uhr im Eiscafe „Pingolino“, Bartningallee 5, in der Ladenzeile direkt am U-Bahnhof Hansaplatz.
Wir freuen uns über alle, die uns bei unserem Vorhaben, ein erfolgreiches Volksbegehren durchzuführen, unterstützen möchten!
1. Am einfachsten und effektivsten kannst Du uns unterstützen, indem Du mit uns Unterschriften zur Einleitung des Volksbegehres sammelst. Du möchtest mitmachen? Sende uns gerne eine Mail!
2. Unterschriften kannst Du aber auch völlig selbstständig sammeln. Entweder Du schreibst uns an und wir senden Dir die Formblätter oder du druckst die Unterschriftenliste selber aus.
Hier der Link zum Download: —> Unterschriftenliste 100% Tiergarten
3. Du suchst dir paar FreundInnen und ihr fordert gemeinsam einen der Berliner Abgeordneten auf dafür zu sorgen, dass eine Grünfläche aus deinem Bezirk ebenfalls in das „Ausnahmeprogramm“ aufgenommen wird.
100% Tiergarten e.V.
Stuttgarter Str. 48
12059 Berlin