VOLKSBEGEHREN ZUM DAUERHAFTEN ERHALT DES GROSSEN TIERGARTENS
Großer Tiergarten: Berlins grüne Mitte in Gefahr
Der Große Tiergarten – 200 Hektar historische Parklandschaft mitten in Berlin – ist ein einzigartiger Ort der Erholung, Erinnerung und Artenvielfalt. Als Gartendenkmal geschützt, spielt er eine wichtige Rolle für das Stadtklima, bietet Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Raum für friedliches Miteinander.
Doch sein Schutz ist nicht garantiert. Auch Gartendenkmale können entwidmet werden – z. B. bei politischem Interesse an Bebauung. Die Geschichte zeigt: Berliner Regierungen (SPD/CDU) haben wiederholt öffentlichen Besitz veräußert, um Haushaltslöcher zu stopfen. Der Verkauf von 220.000 Wohnungen und 21 km² öffentlichem Boden ab 1989 wirkt bis heute nach.
Angesichts wachsender Haushaltsdefizite könnte auch der Große Tiergarten zur „fiskalischen Lösung“ werden – etwa durch sogenannte „behutsame Bebauung“. Seine zentrale Lage macht ihn besonders lukrativ: Grundstückspreise am Brandenburger Tor liegen bei 70.000 €/m².
Deshalb: Jetzt handeln!
Ein dauerhaft gesetzlich verankerter Schutz des Großen Tiergartens ist nötig – bevor politische Mehrheiten Fakten schaffen.
Ein Volksbegehren zur Stärkung des Grünanlagengesetzes kann diesen Irrweg verhindern.
Grosser Tiergarten erhalten – für Berlin. Für alle. Für immer.
WAS WOLLEN WIR MIT DEM VOLKSBEGEHREN ERREICHEN?
Eine kleine Ergänzung im Grünanlagengesetz verhindert den Zugriff auf wertvolle Baugrundstücke und sichert den Großen Tiergarten dauerhaft:
Jetziger Gesetzestext des Grünanlagengesetzes 1.§2 Absatz (4):
(4) Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage kann vollständig oder teilweise eingezogen und in der Nutzungsart verändert werden, wenn sie für ihren Widmungszweck nicht mehr benötigt wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.
Neuer Gesetzestext des Grünanlagengesetzes 1.§2 Absatz (4):
(4) Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage kann vollständig oder teilweise eingezogen und in der Nutzungsart verändert werden, wenn sie für ihren Widmungszweck nicht mehr benötigt wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern. Ausgenommen von dieser Vorschrift ist die zentral im Ortsteil Tiergarten des Bezirks Mitte gelegene Parkanlage Großer Tiergarten. Der Große Tiergarten verbleibt als öffentliche Grün- und Erholungsanlage vollständig und dauerhaft im Eigentum des Landes Berlin.
UNSERE BEGRÜNDUNG
Vergangenheit und Gegenwart:
Der Große Tiergarten mit rund 200 ha Fläche ist die zweitgrößte unverbaute Grünanlage in mitten der dicht bebauten Stadt Berlin. Er erinnert uns an die über 780jährige Geschichte Berlins, sowohl an die Kurfürsten, Könige und Kaiser Preußens, an den Widerstand und die Opfer des Nationalsozialismus sowie schließlich an die Befreier vom Faschismus. Der Große Tiergarten ist als Gartendenkmal….
weiterlesen
… des Landes Berlin geschützt und gilt damit bereits als geschützte Grünanlage nach dem Grünanlagengesetz. Der Große Tiergarten hat zudem viele Einzeldenkmale. Er bietet Pflanzen und Tieren durch seine Vielfalt und Weite wertvollen Schutz- und Lebensraum. Der Große Tiergarten ist von hervorragender Bedeutung für die Kühlung der Stadt und trägt so zum berlinweiten Klimaschutz bei. Als große Parkanlage dient er in besonderer Weise der Erholung, Spiel und Sport und ermöglicht direktes Erleben von Natur unmittelbar in der Stadt. Der Große Tiergarten bietet tagtäglich Raum für die friedliche Begegnung aller sozialer Schichten und Kulturen.
Zukunft:
Der Große Tiergarten ist als Grünanlage aber nicht dauerhaft geschützt. Zwar wird der Schutzstatus des Großen Tiergartens dadurch verstärkt, dass dieser seit 1991 in seiner Gesamtheit zum Gartendenkmal erhoben wurde, aber auch ein Gartendenkmal kann entwidmet werden, wenn “die Lage da ist“ (Helmut Kohl) Das bedeutet, dass ein Denkmalschutzstatus aufgehoben werden kann. Das Grundstück unterliegt dann nicht mehr den Regeln des Denkmalschutzes. Die Entwidmung eines Gartendenkmals ist z. B. möglich, wenn das Grundstück als Bauland benötigt wird oder wenn es Pläne gibt, das Grundstück für ein anderes Projekt zu nutzen. § 2 Absatz 4, Satz 1. Grünanlagengesetz gewährt grundsätzlich keinen dauerhaften Schutz der Berliner Grünanlagen.
Man könnte entgegnen: „Niemand hat die Absicht, den Großen Tiergarten zu bebauen!“ Wirklich niemand und niemals? Zweifel kommen auf, lässt man die Wohnungs-, Haushalts- und Stadtentwicklungspolitik der Berliner SPD/CDU der letzten 35 Jahre Revue passieren: Danach ist der Politik von SPD und CDU auch weiterhin zuzutrauen, das Unmögliche möglich werden zu lassen. Also auch weiterhin das Berliner Tafelsilber zu verkaufen, um Haushaltslöcher zu stopfen wie in den 90er und 00er Jahren. Damals verkaufte die Regierung zu diesem Zweck rd. 220.000 landeseigene Wohnungen und stellte sogar ab 2003 die Anschlussförderung und den Bau von Sozialwohnen gänzlich ein. Zusätzlich begannen die Landesregierungen ab 1989 mit dem Ausverkauf landeseigener Baugrundstücke: Mindestens 6.750 Grundstücke im Gesamtumfang von rd. 21 Quadratkilometern, davon 85 % reines Bauland, wechselten zwischen 1989 und 2017 den Eigentümer. Die Auswirkungen dieser kurzsichtigen Wohnungs- und Siedlungspolitik spüren wir noch heute deutlich: Die Wohnungsnot ist größer denn je, die Haushaltslage angespannt wir immer. Zusätzlich schränkt der Mangel an landeseigenen Grundstücken den Einfluss des Landes, die Entwicklung Berlins zu steuern. massiv ein. Woher also das Geld für die Bewältigung der nächsten Haushaltskrisen nehmen, für die längst überfälligen Sanierungen von Schulen, Polizeistationen, Feuerwehren, Brücken und Straßen, das U-Bahnnetz, die Zinsen aufgenommener Schulden u.v.m.? Eine „behutsame Bebauung“ der großen Wiesenflächen im Tiergarten mit Punkthochhäusern oder mit Regierungsbauten könnte irgendwann für Politiker:innen, entsprechende Mehrheiten im Abgeordnetenhaus vorausgesetzt, eine einfache – und deshalb attraktive – fiskalische Lösungsmöglichkeit sein. Dies umso mehr als die Tiergarten-Grundstücke nicht billig sind: Der Grundstückspreis am Brandenburger Tor liegt derzeit bei 70.000 € pro m2. Entsprechend hoch wären die Grundstückspreise für z.B. Punkthochhäuser oder Regierungsbauten im Großen Tiergarten.
Fazit: Einem solchen kurzsichtigen Irrweg gilt es dringend frühzeitig entgegenzusteuern. Deshalb ist es im Sinne der Vorsorge erforderlich, schon hier und heute die notwendigen Entscheidungen zum dauerhaften und vollumfänglichen Erhalt des Großen Tiergartens zu treffen, um rechtzeitig gefährliche Entwicklungen in der Zukunft zu verhindern, also das Grünanlagengesetz per Volksbegehren zu ergänzen.
1) „Ausverkauft – Die Privatisierung von landeseigenem Grundbesitz in Berlin“ von Florine Schüschke, in: Arch + Heft 241, Seite 79 ff.
WARUM SEHEN WIR DIE GEFAHR, DASS DAS LAND BERLIN AM GROSSEN TIERGARTEN KNABBERN KÖNNTE?
Die Historie zeigt, wie planlos, orientierungslos Parteien und einzelne Politiker mit dem Wohl der Berliner Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten umgegangen sind.
Hier erfährst Du einige Hintergründe zur Begründung unseres Vorhabens:
NIEMAND HAT DIE ABSICHT…
DU MÖCHTEST UNS UNTERSTÜTZEN?
Wir freuen uns über alle, die uns bei unserem Vorhaben, ein erfolgreiches Volksbegehren durchzuführen, unterstützen möchten!
1. Am einfachsten und effektivsten kannst Du uns unterstützen, indem Du mit uns Unterschriften zur Einleitung des Volksbegehres sammelst. Du möchtest mitmachen? Sende uns gerne eine Mail!
2. Unterschriften kannst Du aber auch völlig selbstständig sammeln. Entweder Du schreibst uns an und wir senden Dir die Formblätter oder du druckst die Unterschriftenliste selber aus.
Hier der Link zum Download: —> Unterschriftenliste 100% Tiergarten
3. Du suchst dir paar FreundInnen und ihr fordert gemeinsam einen der Berliner Abgeordneten auf dafür zu sorgen, dass eine Grünfläche aus deinem Bezirk ebenfalls in das „Ausnahmeprogramm“ aufgenommen wird.
100% Tiergarten e.V.
Stuttgarter Str. 48
12059 Berlin